Investmentlexikon - Z


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Zahlstelle:

Banken, bei denen Erträgnisscheine o.ä. eingelöst werden können.

Zinsabschlagssteuer:

Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen (überwiegend sind dies Zinseinkünfte oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung) sind 30 Prozent Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Bei Thesaurierung werden generell 30 Prozent des zinsabschlagsteuerpflichtigen Teils der thesaurierten Erträge einbehalten. In allen genannten Fällen kommt zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% (bis Ende 1997 7,5%) der Zinsabschlagsteuer hinzu. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist grundsätzlich bei Vorlage eines Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich.

Zinseszins:

Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden. Sie werden dem Kapital hinzugefügt und dann mit diesem verzinst.

Zuflußprinzip:

Bedeutet, daß Erträge erst bei Zufluß der Steuerpflicht unterliegen

Zwischengewinnbesteuerung :

Die bei Verkauf von Anteilscheinen zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungsterminen aufgelaufenen Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen zudem der Zinsabschlagsteuer. Beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlte Zwischengewinne können als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen bzw. von sonstigen Erträgen des gleichen Kalenderjahres abgezogen werden. Hält der Anleger seine Anteile bis zur nächsten Ausschüttung/Thesaurierung, werden die gezahlten Zwischengewinne ebenfalls von den insgesamt zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen abgezogen.

Zwischengewinne:

Teil des Anteilpreises, der dem Anleger für noch nicht zugeflossene Zinserträge und Zinsansprüche ausgewiesen wird. Durch die Steuerpflicht des Zwischengewinns werden Zinserträge und Zinsansprüche, die bei Verkauf von Fondsanteilen nach Ausschüttungen bzw. Thesaurierungen anfallen, besteuert.

Zwischengewinntopf:

Buchungstechnische Zusammenstellungen von gezahlten und vereinnahmten Zwischengewinnen innerhalb eines Kalenderjahres für jeden Anleger.


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