Die pauschal dotierte Unterstützungskasse als Profi-Center



I. Definition:

Die Unterstützungskasse ist
  • eine von dem Trägerunternehmen unabhängige "Firma" ("UEB® Unternehmenseigene Bank"), die idR. für das in sie investierte Vermögen, sowie für den daraus erwirtschafteten, an einen sozialen Zweck gebundenen Gewinn, keine Steuern zahlt und
  • ihr Vermögen zu Bedingungen an das Trägerunternehmen ausleiht, die das Trägerunternehmen selbst bestimmt.
Der Rahmen, innerhalb dessen diese Formel gilt, ist vom Gesetzgeber festgelegt.


II. Der daraus wichtigste betriebswirtschaftliche Nutzen:


1. Das Vermögen der Unterstützungskasse kann frei angelegt werden.

Die Wertschöpfung findet im Unternehmen selbst statt. Der eigentliche Profit der nachgelagerten Kapital-Verwertung bleibt somit dem Anlageunternehmen überlassen.


2. Vermögenszuwächse in der Unterstützungskasse werden in dieser nicht versteuert


3. Das Vermögen der Unterstützungskasse kann vom Trägerunternehmen intern genutzt werden.


Die Liquiditätssituation des Trägerunternehmens verbessert sich allen Mitbewerbern gegenüber entscheidend. Die Unterstützungskasse wird zur internen Bank, die ihr Vermögen zu Bedingungen ausleiht, die der Kreditnehmer selbst bestimmt.


4. Bilanzneutralität

Wegen der rechtlichen Ausgliederung der Unterstützungskasse aus dem Trägerunternehmen erscheinen die Belastungen der Leistungszusagen nicht in der Bilanz des Unternehmens mit folgenden positiven Auswirkungen:
  • kein Bilanzsprungrisiko bei Todesfällen, Hinterbliebenenschutz oder vorzeitigem Ausscheiden.
  • keine Probleme beim Verkauf, der Umstrukturierung oder bei der Einstellung des Unternehmens.
  • Es entsteht zum ersten Mal ein Synergieeffekt, der den alten Antagonismus zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufhebt. Für beide Seiten entsteht ein hoher Nutzen, da jeder Vorteil für die eine Seite zugleich auch ein Vorteil für die andere ist und umgekehrt.

5. Die Unterstützungskasse als Finanzierungsinstrument

die Einrichtung einer Unterstützungskasse
  • stärkt die Eigenkapitaldecke
  • schafft bessere Konditionen für die Fremdfinanzierung
  • erfüllt die Basel II Kreditbeschlüsse
durch eine
  1. steuerfreie Dotierung von 20% der zugesagten Versorgungsbeiträge ohne Zeitlimit
  2. Interne Verwendung des Kassenvermögens
    Die Hingabe eines Darlehens i.H. der dotierten Beträge bedeutet für das Unternehmen:
    • sofortige Liquidität
    • Senkung der Kreditkosten, da Zinshöhe je nach Gewinnsituation vom Trägerunternehmen selbst festgelegt wird
    • Einschränkung / Beendigung der Bankenabhängigkeit
  3. Fluktuation
    Scheidet ein Mitarbeiter mit einer Versorgungszusage aus, müssen deren angesparte Zusageanteile bei Eintritt dieses Ereignisses nicht in der Bilanz aktiviert werden; sie verbleiben vielmehr in der Unterstützungskasse.
    Geht der Arbeitnehmer vor Unverfallbarkeit, kann der Arbeitgeber voll über diesen Zusagenanteil verfügten.
    Geht der Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit, hat der Arbeitgeber lediglich den auf den Anteil errechneten Barwert bis Ende der Laufzeit zu hinterlegen.
    Als Faustformel gilt: 3% Fluktuation p.a. verringert die für die Ausfinanzierung erforderliche Rendite (angesetzte Mindestrendite von durchschnittl. 7%) um ca. 30%. Die dann erforderliche Rendite von 4,9% wird heute bereits als Festzins über lange Laufzeiten angeboten.


III. Die Unterstützungskasse als Führungsinstrument

Bei richtiger Strategie gefährden hohe Versorgungszusagen nicht das Unternehmen, sondern verbessern die Liquidität.

Die betriebliche Altersversorgung wird hier genutzt um durch entsprechende Zusagen gezielt Motivationsstrukturen bei allen Mitarbeitern zu erzeugen


1. High Potentials

Die meisten mittelständischen Unternehmen stecken hinsichtlich ihrer Möglichkeit, ihren Personalbedarf angemessen zu decken in einer Sackgasse.

Einmal kommen höhere Gehälter als allgemeiner Lösungsansatz nicht in Frage. Bisher bekannte Möglichkeiten, die Mitarbeiter über einen Ausbau der betrieblichen Altersversorgung zu motivieren, scheiterte an den finanziellen Risiken des Unternehmers.

Einen realistischen Lösungsansatz bietet jedoch die Kapitalzusage über die Unterstützungskasse.

High Potentials werden bei entsprechend hohen Zusagen eher motiviert sein, sich an das Unternehmen zu binden als über Gehaltserhöhungen.

Beispiel: Eine monatliche Gehaltszusage von 500 € gerechnet auf 25 Jahre, kostet das Unternehmen ca. 169.500 €*. Eine Versorgungszusage von 169.500 € bringt dem Unternehmer vor Steuer zusätzlich einen Vermögenszuwachs von 104.780 € bei 5,5% Verzinsung bzw. 129.715 € bei 7% Verzinsung!**


2. Schaffung entsprechender Motivationsstrukturen in der Gesamtbelegschaft.

Die betriebliche Altersversorgung nach wie vor als Bestandteil des Entlohnungssystems, der Tarifverträge und als Anreiz zur Betriebstreue zu sehen, ist schon im Lösungsansatz untauglich.

Wegen des synergetischen Zusammenhangs mit dem Finanzierungseffekt, ist das Mittel zur Bedienung einer möglichst breiten Schicht von Mitarbeitern entscheidend.

Über die Unterstützungskasse generiert ein differenziert abgestuftes System von Versorgungszusagen personalpolitisch gewollter Motivationsstrukturen.


IV. Paradigmenwechsel

Wichtig ist, dem Unternehmer klar zu machen, wie grundlegend sich der Blickwinkel geändert hat unter dem die Fragen der betrieblichen Altersversorgung in den Unternehmen zukünftig zu sehen sind und wie grundsätzlich neu sie durchdacht werden müssen.

Paradigmenwechsel dieser Art leben von einer eigenen Gesetzmäßigkeit. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse wird vereinzelt seit ungefähr 10 Jahren - also durchaus systemkonform - praktiziert.

Die zusätzliche betriebliche Altersversorgung wird das beherrschende Thema in den mittelständischen Unternehmen. Ihr wird eine ganz neue zentrale Rolle zuwachsen.


* Gehalserhöhung von 3.500 € auf 4.000 €, männlich.
** 40 Jahre, KiSt. 8%; LSt-Klasse I/0 ** Beispiel: 500 € mtl. brutto;